Digitale Zukunft — das ändert sich 2020 in Deutschland
2 min readJan 21, 2020
Der Digitale Wandel passiert ständig, 2020 treten einige Neuerungen in Bezug auf die Digitalisierung ein. Von Digitalen Meldescheinen bis App-Verschreibungen vom Arzt:
- Die Aufbewahrungsfrist für Computer ist verkürzt worden
Unternehmer müssen alte Geräte mit steuerlich relevanten Unternehmensdaten jetzt nur noch fünf statt zehn Jahre lang aufbewahren. Die Daten müssen dann nur noch auf einem Datenträger gespeichert und aufbewahrt werden.
Ausnahme: Wenn eine Betriebsprüfung begonnen hat, müssen die Computer (mitsamt der Software) aufgehoben werden. - Digitaler Meldeschein in Hotels
In Hotels dürfen jetzt statt Meldescheinen in Papierform elektronische genutzt werden. Es kann auf das Verfahren der „starken Kundenauthentifizierung“ zurückgegriffen werden, bei der zwei Faktoren aus unterschiedlichen Merkmalen geprüft werden, um Betrug zu verhindern. - Teilzeit Anträge per E-Mail möglich
Mitarbeiter können Anträge für Teilzeitarbeit stellen, die Arbeitgeber dann künftig zum Beispiel als Nachricht in einer E-Mail beantworten können. Die Schriftform ist dann nicht mehr nötig. - E-Books und E-Paper werden billiger
Für E-Books und E-Paper gilt 2020 nur noch eine Umsatzsteuer von sieben Prozent. - P2B-Verordnung
Die Plattform- to-Business (P2B) Verordnung ist in der gesamt EU verpflichtend. Die Transparenzregeln sollen einen gerechteren Wettbewerb erlauben und tritt ab 12. Juli 2020 in Kraft.
Unternehmen wie Amazon sollen dann zum Beispiel klare AGBs verfassen in denen beispielsweise erklärt wird wann und warum der Zugang für Händler gesperrt wird.
Außerdem müssen Rankingfaktoren offengelegt werden, nach denen die Produkte gelistet werden und auch wenn durch Bezahlung eine höhere Position möglich ist.
→ Dadurch soll es mehr Fairness im Online Handel geben. - Digitales Versorgungsgesetz für Apotheken und Krankenhäuser
Apotheken und Krankenhäuser sind verpflichtet sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Ziel ist es, dass Patienten die Möglichkeit haben z.B. die elektronische Patientenakte zu nutzen. Ärzte, die sich nicht anschließen, müssen mit höherem Honorarabzug rechnen. - Gesundheitsapps vom Arzt
Außerdem dürfen Ärzte Gesundheitsapps verschreiben, die Kosten werden dann von der Krankenkasse übernommen. (Wenn das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte die App geprüft hat.)
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